Kaufmännische Dienstleistungen

Nutzen Sie Ihre Zeit, um erfolgreich zu sein!

Arbeitszeit für Verwaltungsaufgaben ist unproduktiv und bringt Ihnen keinen Gewinn.

Nutzen Sie stattdessen unsere Dienstleistungsangebote.

Unsere Firma ist seit 2001 im Süden von Chemnitz ansässig. Zu unseren Kunden zählen kleine und mittelständische Unternehmen der Region. Dass wir großen Wert auf individuelle Betreuung eines jeden Kunden legen, wird von diesen gern angenommen.

Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen (gem. §6 Nr. 4 StBerG)

Nach Ihren Angaben berechnen wir für Sie die Löhne und Gehälter Ihrer Mitarbeiter

Per Post oder persönlich erhalten Sie termingerecht alle notwendigen Unterlagen

Dazu gehören:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Lohnsteueranmeldung
  • Beitragsnachweise für die Krankenkassen Krankenkassenbeitragsberechnung
  • An- und Abmeldungen bei der Sozialversicherung
  • Zahlungsliste für Überweisungen
  • Lohnjournal und Buchungsbeleg
  • Jährliche Lohnkonten
  • Steuerkartenaufkleber (jährlich und bei Austritt)

Abrechnungen nach BAT sowie Baulöhne gehören nicht zu unserem Angebot.

 

Buchen laufender Geschäftsvorfälle (gem. §6 Nr. 3+4 StBerG)

Gern übernehmen wir das Sortieren und Aufbereiten Ihrer Belege für Sie. Es werden Auswertungen nach Ihren Bedürfnissen erstellt. Bei Rückgabe der bearbeiteten Unterlagen sprechen wir über die Auswertungsergebnisse.

Ihre Unterlagen holen wir auf Wunsch bei Ihnen ab.

Natürlich kann die Bearbeitung der Belege auch bei Ihnen vor Ort erfolgen.

 


§6 Nr. 3+4 StBerG

„Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.

Das Verbot des § 5 gilt nicht für

3. die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,

4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.“